09. November 2021

Coronaregelungen ab 11. November im Sportbetrieb des SCWE

Liebe Mitglieder,

die Coronalage verschärft sich leider weiter und es sind weitere Maßnahmen nötig.

Die verschärften hessischen Corona-Regeln ab 11.11. betreffen entsprechend auch den Sportbetrieb und Veranstaltungen des SCWE:

  • Im Rahmen der 3G-Regel für alle Innenräume gelten ab Donnerstag neben dem Impf- und Genesenennachweis nur noch PCR-Tests (max. 48 Std. alt) als gültiger Testnachweis. Damit entfällt die Möglichkeit vom Bürgertest. Bitte denken Sie daran, dass auch bei Sportangeboten, die im Freien stattfinden, die 3G-Regel gilt, sobald Vereinsheime, Umkleiden und Duschen betreten werden!
  • Ausnahme: Bei Kindern und Jugendlichen gilt weiterhin das Testheft der Schule als anerkannter Testnachweis, diese werden bis mindestens Januar dreimal wöchentlich durchgeführt. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen, gilt weiterhin ein Antigen-Schnelltest als anerkannter Testnachweis. Die Nachweise (das Testheft) sind zum Training mitzuführen!

Der SCW Eschborn sowie die Stadt Eschborn werden weiterhin die bestehenden Hygienekonzepte umsetzen und setzten weiterhin auch auf die Vernunft und den gewissenhaften Umgang mit den bekannten Regeln der Mitglieder.